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Grundsätzlich bestehen für Anwälte zwei Darstellungsmöglichkeiten auf unseren Seiten
Eintrag in unsere Anwaltsverzeichnisse mein-medizinrechtler.de und in das Fachanwaltsverzeichnis der jeweiligen Stadt. Ein Eintrag ist in beide Verzeichnisarten möglich, sofern Ihre Kanzlei in mehreren Städten vertreten ist, natürlich auch in allen Städten in denen Sie einen Kanzleisitz haben.
Wir unterscheiden NICHT zwischen Grund- und Premiumeinträgen, denn wir haben nur Premiumeinträge. Die Anwaltsprofile führen Ihre Tätigkeitsschwerpunkte auf, verfügen über eine von Ihnen im Freitext in beliebiger Länge gestaltbare Kanzleibeschreibung einschließlich Mitgliedschaften etc., Ihr Bild, direkten e-mail Kontakt, sowie ein dunkelblau unterlegtes Feld, von dem aus potentielle Mandanten Ihre auf unseren Seiten veröffentlichten Fachbeiträge abrufen können. Der Eintrag ist komplett kostenlos, ohne jede weitere Gegenleistung oder Verpflichtung und natürlich jederzeit wieder kündbar.
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Einbindung als veröffentlichender Anwalt Die Einbindung als veröffentlichender Anwalt bedeutet, daß Sie -neben einem Eintrag in unsere Anwaltsverzeichnisse wie unter 1. beschrieben- auf unseren Seiten medizinrechtliche Fachbeiträge veröffentlichen. Dabei sind Sie in der Themenwahl und der Länge Ihre Fachbeitrags völlig frei. Sie können Ihren Fachbeitrag grundsätzlich -passend zum Thema- auf nahezu allen unseren Seiten veröffentlichen. Selbstverständlich ist die Veröffentlichung beliebig vieler Fachbeiträge für Sie absolut kostenlos. Bei Einbindung als veröffentlichender Anwalt profitieren Sie jedoch von folgenden VORTEILEN:
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